Beiträge

Die Beitragsordnung für das Kindergartenjahr 2023/24 ist hier zu finden: Beitragsordnung 2023-2024

Geschwisterkinder

Besuchen gleichzeitig mehrere Kinder einer Familie den Kindergarten, so erhalten sie ab dem 2. Kind einen Zuschuss der Stadt Bad Vilbel, der in der Höhe von der Art der Betreuung abhängt und von Jahr zu Jahr differieren kann. Prinzipielle Voraussetzung für den Erhalt ist, dass die entsprechende Familie ihren Hauptwohnsitz in Bad Vilbel hat.

Jugendhilfe

Familien mit geringem Einkommen können vom Wetteraukreis / Fachbereich Jugend, Familie und Soziales eine finanzielle Unterstützung erhalten. Die (Teil-) Übernahme von Kindergartengebühren ist ausschließlich abhängig von den wirtschaftlichen Verhältnissen der Familie und wird individuell ermittelt.